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Verona Pooth gewinnt auch in zweiter Instanz Rechtsstreit gegen ihr ehemaliges Management Krug Mediapool GmbH

02 / 2016

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit – inzwischen rechtskräftigem – Beschluss vom 2. Juni 2015 (Az.: I-10 U 198/14) die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 5 O 204/13), mit der die durch Herrn Krug angestrengte Klage gegen Verona Pooth auf Zahlung von Honoraren in Höhe von insgesamt ca. EUR 65.000 abgewiesen wurde, bestätigt. Die Krug Mediapool GmbH hatte in dem Rechtsstreit die Auffassung vertreten, ihr stünden aus einem gekündigten Managementvertrag mit Verona Pooth noch offene Honorarforderungen in einer entsprechenden Größenordnung zu (vgl. “Aktuelles” 10/2014).

In seinem Beschluss weist das Oberlandesgericht die Berufung der Krug Mediapool GmbH gem. § 522 Abs.2 ZPO zurück, u.a. weil die Berufung der Krug Mediapool GmbH offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe.

Das Team um Peer Boris Schade und Sebastian Ott freut sich, Verona Pooth auch in zweiter Instanz erfolgreich vertreten zu haben.

 

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