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Landgericht Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen Viagogo – und auch GOOGLE wird tätig

07 / 2019
Das Team um die Rechtsanwälte Peer Boris Schade und Sebastian Ott unterstützt Rammstein bereits seit Jahren – und auch bei der aktuellen Tournee – im Kampf gegen unlautere Methoden des Ticketzweitmarkts. 
So wurde erst jüngst eine einstweilige Verfügung gegen die Viagogo AG erwirkt, die sich auch gegen die Bewerbung des Ticketzweitmarkts mit Hilfe von Google-Werbeanzeigen richtet (https://rae-lichte.com/aktuelles/rammstein-erreichen-einstweilige-verfuegung-gegen-viagogo/). In der Folge wurden dann Google-Werbeanzeigen zu den Rammstein-Konzerten entfernt.
Viagogo hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt und beantragt, die einstweilige Verfügung aufzuheben. Das Landgericht Hamburg hat den Antrag von Viagogo im Anschluss an die mündlichen Verhandlung vom 17.07.2019 abgewiesen und die einstweilige Verfügung bestätigt.
Unabhängig hiervon hat Google am 17.07.2019 mitgeteilt, dass Werbeanzeigen von Viagogo nicht mehr veröffentlicht werden. Hierzu heißt es in einer Stellungnahme von Google:
„Wenn Menschen unsere Plattform nutzen, um sich Tickets für Veranstaltungen zu bestellen, wollen wir sichergehen, dass sie den Anbietern bestmöglich vertrauen können. Daher haben wir strenge Regelungen und müssen eingreifen, wenn eine Seite gegen unsere Richtlinien verstößt.“
Die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg und von Google sind zu begrüßen und – ebenso wie das Eingreifen des europäischen Gesetzgebers (https://rae-lichte.com/aktuelles/europaeische-gesetzgebung-reagiert-auf-unlautere-geschaeftspraktiken-des-ticketzweitmarktes/) – ein weiterer Erfolg im Kampf gegen die unlauteren Methoden des Ticketzweitmarkts.
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