Skip to content

Rammstein – Neue Erfolge gegen den Ticketzweitmarkt

01 / 2024

Das Landgericht Hamburg hat in insgesamt vier Entscheidungen die Rechte von Ticketkäufern gestärkt und den Ticketzweitmarkt zur Einhaltung der gesetzlichen Regeln angehalten.

Bereits im Jahr 2022 hatten Rammstein und die MCT Agentur eine einstweilige Verfügung gegen Viagogo AG erwirkt. Hiergegen setzte sich Viagogo zur Wehr. Das Landgericht Hamburg bestätigte jedoch die einstweilige Verfügung mit Urteil vom 22.12.2023 (Az.403 HKO 157/22). In dem Urteil wurde klargestellt, dass Viagogo verpflichtet ist, die einschlägigen gesetzlichen Regeln „beim Vertrieb sämtlicher Konzertkarten in Deutschland“ zu beachten.

Darüber hinaus hat das Landgericht Hamburg gegen Viagogo mit Entscheidung vom 28.12.2023 (Az.: 403 HKO 157/22) ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 20.000,- und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, je EUR 250,00 einen Tag Ordnungshaft, zu vollstrecken an dem Verwaltungsrat, beschlossen. Das Landgericht Hamburg geht davon aus, dass Viagogo sogar vorsätzlich gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat, Viagogo hätte sich „bislang nicht um die einstweilige Verfügung geschert.“

Darüber hinaus erwirkten Rammstein und die MCT Agentur vor dem Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 22.11.2023 (Az.: 406 HKO 114/23) eine einstweilige Verfügung gegen die StubHub Inc. und mit Beschluss vom 20.11.2023 (Az.: 416 HKO 96/23) eine einstweilige Verfügung gegen die Gigsberg Services OÜ.

Sämtliche Entscheidungen bestätigen die Auffassung von Rammstein und der MCT Agentur, dem Tourpromoter der europäischen Shows, dass die Viagogo AG, die StubHub, Inc. und die Gigsberg Services OÜ gegen im Mai 2022 neu in Kraft getretenen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen.

Mit dem Beschluss vom 28.12.2023 (Az.: 403 HKO 157/22) wird – soweit ersichtlich – erstmals auch ein Ordnungsmittel aufgrund Verstoßes gegen die neuen Verbraucherschutz-Vorschriften verhängt.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Sebastian Ott hat die Entscheidungen vor dem Landgericht Hamburg erwirkt.

Übersicht