Thomas Hörner ist auf Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht und nicht-technische Schutzrechte), auf Fragen des Urheber- und Geschmacksmusterrechts und auf IT-Recht spezialisiert. Er berät unter anderem deutsche und internationale Werbeagenturen und Markenartikelhersteller, Künstler und Managements sowie Unternehmen der Unterhaltungsindustrie. Seine Tätigkeit umfasst neben der Beratung seiner Mandanten in Fragen ihres Tagesgeschäfts auch die Begleitung von Unternehmenstransaktionen und die Prozessführung zur Durchsetzung der Schutzrechte seiner Mandanten.
Thomas Hörner studierte Rechtswissenschaften in Paris, Würzburg, Lausanne und Hamburg. Von 1990 bis 1998 war er als Rechtsanwalt bei der Sozietät Wessing & Berenberg-Gossler (jetzt TaylorWessing) tätig, seit 1993 als Partner. Seit 1998 ist er Partner bei LICHTE Rechtsanwälte. Von 2001 bis 2003 war Thomas Hörner außerdem Geschäftsführer der Popstyle Entertainment GmbH (jetzt Teil der Universal Music Group Germany) und ist seit 2007 auch Geschäftsführer der White Horse Music GmbH.
Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), der Association Littéraire et Artistique Internationale (ALAI) und der Gesellschaft Hamburger Juristen.
Thomas Hörner hat in Hamburg über die „Schicksale ursprungsgleicher Warenzeichen – dargestellt am EG-Recht” promoviert.