IT- und Datenschutzrecht
Wer technisch Neuland betritt, begegnet vielen Unwägbarkeiten. Wir helfen dabei, dass aus rechtlichen Fragen keine Hindernisse werden.
Beratungsbedarf besteht im IT-Bereich nicht nur beim Aushandeln von individuellen Projektverträgen oder beim Entwurf von Standardverträgen für Standardsoftware, sondern immer wieder auch projektbegleitend. Softwarehäuser sollten von Beginn an darauf achten, Haftungsfragen zu klären und die Vielzahl der erforderlichen Rechte ordnungsgemäß einzuholen, damit die Software über sinnvolle Lizenzverträge ausgewertet werden kann. Auch wer als Kunde ein IT-Projekt plant, sollte sicherstellen, dass sich weder im Projektablauf noch in der späteren Nutzung Hindernisse in den Weg stellen.
Wir sind der Überzeugung, dass gerade im IT-Bereich technisches Verständnis die Voraussetzung dafür ist, unsere Mandanten optimal beraten zu können. Dieses Verständnis neuer Technologien und neuer Märkte versetzt uns in die Lage, unsere Mandanten durch maßgeschneiderte Lösungen bei der Entwicklung ihrer Geschäftsmodelle zu unterstützen.
Zu unserer Tätigkeit gehört auch die umfassende Beratung und Betreuung von Unternehmensneugründungen.