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EU-Kommission: Viagogo zu besserem Verbraucherschutz verpflichtet

05 / 2024

Die EU-Kommission hat in einer gestern, 16.05.2024, veröffentlichten Pressemitteilung https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_2631 darüber berichtet, dass sich Viagogo zu einem besseren Verbraucherschutz verpflichtet hat. Viagogo hat nun bis Ende August 2024 Zeit, die Internetseite an die Vorgaben anzupassen.

In Ihrer Pressemitteilung weist die EU-Kommission darauf hin, dass in einigen Mitgliedsstaaten der EU bereits Gerichtsverfahren aufgrund von Verstößen gegen die einschlägigen europäischen und nationalen Verbraucherschutzvorschriften anhängig sind. Unter anderem in Deutschland ist das der Fall. Denn schon im Jahr 2022 hatten Rammstein und die MCT Agentur beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Viagogo erwirkt, ausweislich derer die Angaben von Viagogo auf ihrer Internetseite nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die einstweilige Verfügung wurde mit Urteil vom 22.12.2023 (Az.403 HKO 157/22) bestätigt. Zudem wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 20.000,- und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, je EUR 250,00 einen Tag Ordnungshaft, zu vollstrecken an dem Verwaltungsrat, beschlossen. Rechtsanwalt Sebastian Ott hat die Entscheidungen erwirkt. Sie sind noch nicht rechtskräftig.

Rammstein und MCT sehen sich durch das Verfahren der EU-Kommission in ihrer Auffassung gestärkt, dass Viagogo bisher gegen die europäischen Verbraucherschutz-Vorschriften verstößt. Insbesondere ist es zu begrüßen, dass die EU-Kommission die umfangreichen Probleme, die sich für alle Verbraucher in Europa, insbesondere für Fans, hieraus ergeben, erkannt hat und im Sinne des Verbraucherschutzes tätig geworden ist. Zugleich bleibt abzuwarten, ob und wie Viagogo seiner Verpflichtung nachkommt. Daher werden sich Rammstein und MCT auch weiterhin für die Fans einsetzen.

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