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Ticketzweitmarkt – Europäische Union reagiert auf unlautere Geschäftspraktiken

04 / 2019
Der europäische Gesetzgeber hat am 17.04.2019 eine Anpassung der „Richtline gegen unlautere Geschäftpraktiken 2005/29/EG (UGP-RL)“ beschlossen. Konkret wird der bereits bestehende „ANHANG I – Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten“ (sog. „Black List“) überarbeitet. Diese „Black List“ gilt in Deutschland per Gesetz als Anhang zu § 3 Abs.3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Hiernach sind bestimmte Verhaltensweisen generell unlauter und damit rechtswidrig. Die jetzt beschlossene Ergänzung wird voraussichtlich in Ziff.23a der „Black List“ erfolgen und lauten:
„Wiederverkauf von Veranstaltungstickets an Verbraucher, wenn der Händler sie mit Hilfe automatisierter Mittel erworben hat, um eine auferlegte Begrenzung der Anzahl der Tickets, die eine Person kaufen kann, oder andere Regeln für den Kauf von Tickets zu umgehen.“
Hiermit ist ein erster Schritt des europäischen Gesetzgebers zur Bekämpfung des Ticketzweitmarktes getan. An dem Gesetzgebungsverfahren hat Rechtsanwalt Sebastian Ott, LICHTE Rechtsanwälte, mitgewirkt. Das Team um die Rechtsanwälte Peer Boris Schade und Sebastian Ott bekämpft bereits seit über 10 Jahren die unlauteren Geschäftspraktiken des Ticketzweitmarkts. In diesem Zusammenhang konnten diverse juristische Erfolge erzielt werden. Wir berichteten (https://rae-lichte.com/aktuelles/rammstein-erreichen-einstweilige-verfuegung-gegen-viagogo/https://rae-lichte.com/aktuelles/erfolge-bei-der-bekaempfung-des-ticketzweitmarkts/).Dass nun auch der europäische Gesetzgeber reagiert hat, bestätigt dieses Vorgehen. Ob sich der Ticketzweitmarkt an die neue Gesetzeslage halten wird, bleibt abzuwarten.
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