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Verona Pooth gewinnt auch in zweiter Instanz Rechtsstreit gegen ihr ehemaliges Management

02 / 2016

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit – inzwischen rechtskräftigem – Beschluss vom 2. Juni 2015 (Az.: I-10 U 198/14) die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 5 O 204/13), mit der die durch das ehemalige Management angestrengte Klage gegen Verona Pooth auf Zahlung von Honoraren in Höhe von insgesamt ca. EUR 65.000 abgewiesen wurde, bestätigt. Das ehemalige Management hatte in dem Rechtsstreit die Auffassung vertreten, ihm stünden aus einem gekündigten Managementvertrag mit Verona Pooth noch offene Honorarforderungen in einer entsprechenden Größenordnung zu (vgl. „Aktuelles“ 10/2014).

In seinem Beschluss weist das Oberlandesgericht die Berufung des ehemaligen Managements gem. § 522 Abs.2 ZPO zurück, u.a. weil die Berufung des ehemaligen Managements offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe.

Das Team um Peer Boris Schade und Sebastian Ott freut sich, Verona Pooth auch in zweiter Instanz erfolgreich vertreten zu haben.

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