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Weiterer Erfolg gegen die BILD

08 / 2021

Die BILD hatte wiederholt rechtswidrig die Persönlichkeitsrechte unseres Mandanten verletzt und über eine angebliche Liebesbeziehung berichtet. Das Landgericht Hamburg bestätigte die Rechtswidrigkeit der Berichterstattung und erließ auf unseren Antrag hin eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer SE (Az.: 324 O 289/21). Hieraufhin löschte die BILD die Berichterstattungen von ihrer Homepage. Zudem gab die Axel Springer SE mehrere strafbewehrte Unterlassungserklärungen in Bezug auf die rechtswidrigen Berichterstattungen ab.

Rechtsanwalt Sebastian Ott berät unsere Mandanten regelmäßig in Bereich des Presse- und Äußerungsrechts und konnte auch hier die Privatsphäre unseres Mandanten erfolgreich verteidigen.

 

 

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