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Verona Pooth gewinnt Rechtsstreit gegen ihr ehemaliges Management

10 / 2014

Das Landgericht Düsseldorf hat die durch das ehemalige Management angestrengte Klage gegen Verona Pooth auf Zahlung von Honoraren in Höhe von insgesamt ca. EUR 65.000 mit heute verkündetem Urteil vollständig abgewiesen (Az.: 5 O 204/13). Das ehemalige Management hatte in dem Rechtsstreit die Auffassung vertreten, ihm stünden aus einem gekündigten Managementvertrag mit Verona Pooth noch offene Honorarforderungen in einer entsprechenden Größenordnung zu.

Der Hamburger Rechtsanwalt von Verona Pooth, Peer Boris Schade, LICHTE Rechtsanwälte, äußerte hierzu heute:

„Das Landgericht Düsseldorf hat seine Entscheidung damit begründet, dass die von Frau Pooth ausgesprochene außerordentliche fristlose Kündigung den Managementvertrag beendet hat. Hierzu verweist das Gericht unter anderem auf eine nach dem Managementvertrag nicht zulässige Doppeltätigkeit des ehemaligen Managements für Frau Pooth auf der einen und einen Geschäftspartner des ehemaligen Managements auf der anderen Seite. Zudem konnte das ehemalige Management das Gericht auch nicht davon überzeugen, dass es die – für die geltend gemachte Honorarforderung erforderliche – Beratungsleistung erbracht hat. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Klägerin das ihr zustehende Rechtsmittel der Berufung ergreift.“

Verona Pooth begrüßt die Entscheidung des Gerichts. Sie erklärte hierzu:

„Ich bin sehr erleichtert und erfreut, dass ich einwandfrei beweisen konnte, das ich weder Herrn Martin Krug noch der Krug Media Pool Gmbh die geforderten Provisionen in Höhe von EUR 65.000 schulde. Schade, dass es nach nur knapp neun Monaten Zusammenarbeit soweit kommen musste. Ich hoffe, dass der Fall hiermit abgeschlossen ist und ich mich beruflich wieder positiveren Dingen widmen kann.“

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