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Rammstein erreichen weitere einstweilige Verfügung gegen Viagogo

09 / 2022

Das Landgericht Hamburg hat eine weitere einstweilige Verfügung gegen die Viagogo AG erlassen. Die Viagogo AG betreibt die Internetseite www.viagogo.de. Nach der jüngsten Entscheidung darf die Viagogo AG nicht mehr so wie bisher den Kauf von Tickets zu den Rammstein-Konzerten 2023 ermöglichen. Begründet wird die einstweilige Verfügung insbesondere mit den im Mai 2022 neu in Kraft getretenen Verbraucherschutz-Vorschriften. Mit der Entscheidung bestätigt das Gericht die Auffassung von MCT und Rammstein, dass die Viagogo AG gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die neuen Verbraucherschutz-Vorschriften verstößt.

Das Team um die Rechtsanwälte Peer Boris Schade und Sebastian Ott unterstützt Rammstein bereits seit Jahren – und auch bei der aktuellen Tournee – im Kampf gegen unlautere Methoden des Ticketzweitmarkts (Britische Aufsichtsbehörde CMA entscheidet: Viagogo muss das gesamte StubHub-Geschäft in Europa verkaufen, Oberlandesgericht Hamburg bestätigt Ordnungsgeld i.H.v. EUR 20.000,- gegen Viagogo, Landgericht Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen Viagogo – und auch GOOGLE wird tätig).

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