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Rammstein erfolgreich auch gegen StubHub

05 / 2023

Das Landgericht Hamburg hat auch gegen die Ticketbis S.L., Betreiberin der Internetseite www.stubhub.de, eine einstweilige Verfügung erlassen. Rammstein und MCT hatten zuvor bereits eine einstweilige Verfügung gegen Viagogo erreicht. Nach der einstweiligen Verfügung darf nun auch StubHub nicht mehr wie bisher den Kauf von Tickets für die Rammstein-Konzerte 2023 ermöglichen. Begründet wurde die einstweilige Verfügung unter anderem auch mit den im Mai 2022 neu in Kraft getretenen Verbraucherschutz-Vorschriften. Mit der Entscheidung bestätigt das Gericht die Auffassung von Rammstein und MCT, dem Tourpromoter der europäischen Shows, dass auch StubHub gegen die neuen Verbraucherschutz-Vorschriften verstößt.

Darüber hinaus hat das Landgericht Hamburg ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 15.000,- verhängt und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, je EUR 500,00 einen Tag Ordnungshaft, zu vollstrecken an den Geschäftsführern, gegen StubHub beschlossen. Begründet wurde dies damit, dass StubHub schuldhaft gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg verstoßen hat. Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg hatte StubHub die einstweilige Verfügung nicht mit der gebotenen Beschleunigung beachtet.

Das Team um die Rechtsanwälte Peer Boris Schade und Sebastian Ott unterstützt Rammstein und MCT bereits seit Jahren – und auch bei der aktuellen Tournee – im Kampf gegen unlautere Methoden des Ticketzweitmarkts.

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