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LICHTE Rechtsanwälte beraten Peter Maffay beim Rückerwerb der Tabaluga-Rechte

04 / 2013

LICHTE Rechtsanwälte hat mit einem Team um Rechtsanwalt Walter Lichte und Rechtsanwalt Dr. Richard Landfermann den Künstler Peter Maffay umfassend beim Rückerwerb der „Tabaluga“-Rechte beraten, insbesondere zu sämtlichen Rechtsfragen aus dem Urheber-, Marken-, Domain- und Gesellschaftsrecht. Am 14.04.2013 einigten sich Peter Maffay und das Münchner Produktions- und Vertriebsunternehmen Studio 100 Media über die Übertragung der Rechte an dem Thema „Tabaluga“ auf den Künstler.

Um dem Mandanten eine wirtschaftlich erfolgreiche Transaktion zu ermöglichen, ging dem Vertragsschluss eine umfangreiche Legal Due Diligence durch LICHTE Rechtsanwälte voraus. Ziel dieser Prüfung war eine Risikoanalyse, die Ermittlung wertrelevanter Faktoren sowie die Erstellung einer Dokumentation über die wesentlichen rechtlichen Verhältnisse des zu erwerbenden Konvoluts.

Peter Maffay ist einer der bedeutendsten deutschen Künstler der Gegenwart. In den 80er Jahren entwickelte er zusammen mit Rolf Zuckowski und Gregor Rottschalk die Figur des Drachen „Tabaluga“. Seitdem wird „Tabaluga“ weltweit erfolgreich vermarktet. Ende der 90er Jahre übertrugen die Autoren ihre Rechte an „Tabaluga“ in bestimmten Bereichen an den damaligen EM.TV-Konzern, welcher 2009 die Rechte an Studio 100 Media veräußerte. Durch den aktuellen Erwerbsvorgang ist „Tabaluga“ nun wieder heim gekehrt.

LICHTE Rechtsanwälte arbeitet schon seit mehreren Jahrzehnten eng mit Peter Maffay zusammen und hat u.a. auch die Vorbereitung und Durchführung der letztjährigen „Tabaluga und die Zeichen der Zeit“-Tournee rechtlich begleitet.

Rechtsanwälte: Walter Lichte, Dr. Richard Landfermann

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