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Eilentscheidung des VG Köln zur Aufhebung der Indizierungsentscheidung rechtskräftig

07 / 2010

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat von Ihrer Möglichkeit, gegen die – im Eilverfahren ergangene – Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (Beschluss vom 31. Mai 2010, Az.: 22 L 1899/09, mehr dazu hier) beim Oberverwaltungsgericht Münster Rechtsmittel einzulegen, keinen Gebrauch gemacht. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Verfahren der Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist somit rechtskräftig.

Wann das Verwaltungsgericht Köln zu der parallel eingereichten Anfechtungsklage (Az.: 22 K 8391/09) entscheiden wird, ist bisher nicht abzusehen.

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