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Oberlandesgericht Hamburg bestätigt Ordnungsgeld i.H.v. EUR 20.000,- gegen Viagogo

02 / 2020

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 16.01.2020 (Az.: 5 W 1/20) einen Beschluss des Landgerichts Hamburg bestätigt. Mit dem Beschluss hatte das Landgericht Hamburg gegen Viagogo ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 20.000,- ersatzweise Ordnungshaft verhängt. Hintergrund ist ein Verstoß von Viagogo gegen eine durch das Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfügung. Wörtlich heißt es in der Entscheidung u.a.: „Bis zum letzten betroffenen Konzert der Gruppe „Rammstein“ am 13.07.2019 bestand das von der Schuldnerin zu beachtende Verbot, gegen das diese mehrfach und offensichtlich vorsätzlich verstoßen hat.“.

Das Team um die Rechtsanwälte Peer Boris Schade und Sebastian Ott hat die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg erwirkt.

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