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„Liebe ist für alle da“ – Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen veröffentlicht

02 / 2016

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 18.03.2015 (Az.: 19 A 2556/11) die Aufhebung der Indizierungsentscheidung zu dem Album „Liebe ist für alle da“ der Musikgruppe Rammstein durch das Verwaltungsgericht Köln bestätigt. Rammstein wurde hierbei von einem Team um die Rechtsanwälte Peer Boris Schade und Sebastian Ott beraten.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in der Fachzeitschrift MultiMedia und Recht (MMR) (MMR 2016, 140) und in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht – Rechtsprechungsdienst (ZUM-RD 2016, 329) veröffentlicht.

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