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Autorin gewinnt Rechtsstreit gegen ehemaligen Verlag

02 / 2015

Das Team um Peer Boris Schade und Sebastian Ott konnte für eine Künstlerin und Autorin in einem vor dem Landgericht Köln (Az.: 14 O 533/13) und Oberlandesgericht Köln (Az.:6 U 152/14) geführten Verfahren erfolgreich einen Schadensersatzanspruch gegen ihren ehemaligen Verlag durchsetzen.

Der Verlag aus Köln hatte einen mit der Künstlerin geschlossenen Verlagsvertrag gekündigt und die Veröffentlichung des von der Künstlerin angelieferten Manuskripts abgelehnt. Zur Begründung hatte der Verlag behauptet, er könne das Manuskript aufgrund seines Inhalts nicht veröffentlichen. Die Künstlerin setzte sich in ihrem Manuskript bewusst provokant mit den Themen Frauen, Feminismus, Migration und Sexualität auseinander.

Das Landgericht Köln erklärte der Auffassung des Verlags in seinem Urteil vom 10.07.2014 eine Absage. Insbesondere stellte das Landgericht heraus, dass der Verlag seine Kündigung nicht auf den Inhalt des Manuskripts stützen durfte. Denn die Inhalte der Künstlerin, insbesondere der provokante Umgang der Künstlerin hiermit, seien dem Verlag bereits bei Vertragsschluss bestens bekannt gewesen. Dies spiegele sich auch in dem Verlagsvertrag wieder, den die Künstlerin mit dem Verlag geschlossen hatte. Das Oberlandesgericht Köln kam zu dem gleichen Ergebnis. Der Verlag nahm hieraufhin seiner Berufung zurück. Hiermit ist das Urteil des Landgerichts Köln rechtskräftig.

Das Manuskript der Künstlerin wurde inzwischen in einem anderen Verlag veröffentlicht.

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