Skip to content
Rechtsanwalt / Partner Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2008

Sebastian Ott hat sich auf die Bereiche des Urheberrechts, des Presse- und Medienrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Vertretung seiner Mandanten im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dabei berät er seine Mandanten im Presserecht von der ersten Presseanfrage, über die strategische Begleitung bis hin zum gerichtlichen Vorgehen gegen rechtswidrige Berichterstattungen. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Begleitung von Vertragsverhandlungen, insbesondere bei Lizenzfragen jeglicher Art. Sebastian Ott vertritt insbesondere Künstler, Podcaster, Agenturen, Produktionsfirmen, Veranstalter und Unternehmen jeglicher Art insbesondere im kreativen Bereich zu sämtlichen auftretenden Fragestellungen. Sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen schloss Sebastian Ott im Jahr 2006 und das Referendariat beim Oberlandesgericht Oldenburg im Jahr 2008 ab. Seit 2008 ist er bei LICHTE Rechtsanwälte, seit 2014 als Partner.

Sebastian Ott ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).

Muttersprache: Deutsch. Fließend Englisch.

Publikationen

  • OLG Hamburg: Wirksamkeit der Weitergabebeschränkungen von Eintrittskarten zu einem Fußballspiel in AGB MMR 2014595 (Anmerkungsautor),
  • VG Köln: Rechtswidrigkeit einer Indizierungsentscheidung MMR 2012346 (Anmerkungsautor),
  • VG Köln: Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Indizierungsentscheidung MMR 2010578 (Anmerkungsautor),