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LICHTE Rechtsanwälte setzen Schutz Familienangehöriger von Prominenten durch

12 / 2016
Im Frühjahr 2016 kam das Kind eines Prominenten zur Welt. Die BILD-Zeitung berichtete hierüber unter Nennung der Vornamen des Kindes sowie der Mutter. Kind und Mutter sind nicht öffentlich in Erscheinung getreten. Der Prominente hatte sich öffentlich weder zu seiner Beziehung, noch zu der Schwangerschaft seiner Lebensgefährtin noch zu der Geburt des Kindes geäußert. Die Rechtsanwälte Sebastian Ott und Peer Boris Schade erwirkten erfolgreich vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Nennung der Vornamen in der Wortberichterstattung der BILD-Zeitung (Az.:324 O 350/16).
Das Landgericht Hamburg bestätigte nun mit Urteil vom 02.12.2016 (Az.:324 O 447/16) das bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren ausgesprochene Verbot auch im Hauptsacheverfahren.
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