Skip to content

James Rizzi-Kunstwerke vs. Pop-Art Design

03 / 2015

In einem von RA Dr. Richard Landfermann betreuten Verfahren konnte sich die Art Licensing International GmbH, die ausschließliche Rechteinhaberin an der Kunst von James Rizzi ist, gegen ein Systemgastronomie-Unternehmen mit über 100 Restaurants durchsetzen, die in unzulässiger Art und Weise eine bearbeitete Version des Kunstwerkes „Summer in the City“ auf einer Verpackung und für Werbemaßnahmen eingesetzt hatte.

Obwohl sich die deutsche Systemgastronomie-Zentrale sowohl im Rahmen der außergerichtlichen Abmahnung als auch in Form einer Schutzschrift auf eine sog. freie Benutzung und erhebliche Unterschiede im Gesamteindruck berief, bestätigte das Landgericht Hamburg im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren, dass es sich bei der angegriffenen Verpackungsgestaltung im Pop-Art Design um eine zustimmungspflichtige Bearbeitung handele, mithin eine Urheberrechtsverletzung gegeben war.

Die Parteien einigten sich im Anschluss an die mündliche Verhandlung auf einen Vergleich, bei dem sich die Antragsgegnerin u.a. zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtete.

Übersicht