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Ein (weiterer) Sieg für die Kunstfreiheit: Rammstein erneut erfolgreich gegen die Bundesrepublik

10 / 2016

Die Band „Rammstein“ konnte inzwischen auch den vor dem Landgericht Bonn (Az.: 1 O 471/15) mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), geführten Rechtsstreit erfolgreich für sich entscheiden. In dem Rechtsstreit nahm Rammstein die BPjM auf Zahlung der Schäden in Anspruch, die ihr durch die rechtswidrige Indizierung des Albums „Liebe ist für alle da“ entstanden sind.

Nachdem das Landgericht Bonn in dem Verhandlungstermin am 15.06.2016 ausgeführt hatte, dass es dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch der Band als berechtigt ansieht, haben die Parteien den Rechtsstreit im Wege einer Einigung beigelegt. Hiernach erklärt die BPjM u.a., dass ihre Entscheidung zur Indizierung der CD „Liebe ist für alle da“ nach den gerichtlichen Feststellungen (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.10.2011, Az.: 22 K 8391/09) rechtswidrig war.

Dieses Ergebnis ist als überragender Erfolg der – nach dem Grundgesetz garantierten – Kunstfreiheit zu werten. Denn über das geführte Verfahren konnte aufgezeigt werden, dass die Bundesprüfstelle im Falle grob rechtswidriger Indizierungsentscheidungen auch – mit Erfolg – auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann. Dies ist, soweit dies recherchiert werden kann, bisher noch nicht gelungen und ist daher auch in juristischer Hinsicht ein Meilenstein.

Die juristische Auseinandersetzung um die Indizierung des Albums „Liebe ist für alle da“ ist hiermit abgeschlossen. Rammstein konnte sämtliche hierzu geführten Rechtsstreitigkeiten am Ende erfolgreich für sich entscheiden (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2015, Az.: 19 A 8391/09, Beschluss des  Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.04.2015, Az.: 19 A 1115/12 sowie der vor dem Landgericht Bonn geführte Rechtsstreit).

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